Geräte- & Anlagenüberprüfungen
Fachqualifizierte Geräte- und Anlagenüberprüfungen (E-Checks) nach ETG 1992, OVE E 8101 & OVE E 8701.
Anlagenüberprüfungen
Überprüfung von Elektroanlagen nach ÖVE E 8101 für den privaten und gewerblichen Bereich.
Laut Elektrotechnikgesetz (ETG 1992) sind Eigentümer und Betreiber bei wesentlicher Anlagenänderung verpflichtet, eine Überprüfung durchführen zu lassen.
Im Falle eines Schadens in der elektrischen Anlage kann die Haushaltsversicherung eine finanzielle Deckung des Schadens ablehnen, wenn der Zeitpunkt der Überprüfung zu weit zurückliegt bzw. Umbauten ohne nachherige Kontrolle durchgeführt wurden.
Der E-CHECK macht Sie sicher!
Was ist ein Elektrobefund bzw. E-Check?
Ein Elektrobefund ist eine Prüfung bzw. der Prüfungs-Bericht von elektronischen Anlagen gemäß den Vorschriften der E 8101 zur
Zustandsfeststellung der elektrischen Anlage auf Sicherheit und Funktionalität. Dies geschieht durch: Besichtigen, Erproben und Messen.
Wann bzw. wie oft muss ein Elektrobefund gemacht werden?
Erstprüfung: Bei Fertigstellung einer neu errichteten elektrischen Anlage
Wiederkehrende Prüfung: Allgemeiner Prüfungsintervall für elektrische Anlagen ist 5 Jahre, je nach Beanspruchung kann dieser Intervall auch länger oder kürzer sein.
Vermietung von Wohnungen oder Häusern?
Vermieter sind seit 2010 verpflichtet, bei einer „Vermietung der Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG“ sicher zu stellen, dass die elektrische Anlage den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht. D.h. dem Mieter ist eine Prüfung (Elektrobefund) vorzulegen, in der durch die Prüfung bestätigt wird, dass sich die elektrische Anlage der Wohnung in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet.
Die Prüfung einer Anlage besteht aus folgenden Punkten:
Besichtigen
Sichtprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes und der Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
Erproben
Die ordnungsgemäße vorgesehene Funktion der elektrischen Anlage ist durch die Erprobung nachzuweisen.
Messen
Die vorgeschriebenen Messungen sind gemäß Elektroschutzverordnung (ESV 2012) durchzuführen und festzuhalten.
Geräteüberprüfungen
Das Ziel eines jeden Betriebes sollte es sein, elektrische Betriebsmittel nach den anerkannten Regeln der Technik gemäß OVE EN 50678 & EN 50699 (ehem. ÖVE/ÖNORM E 8701) stets in sicherem Zustand zu betreiben und ArbeitnehmerInnen vor Gefahren, die vom elektrischen Strom ausgehen, zu schützen.
Laut Elektroschutzverordnung (ESV 2012) hat der Betreiber dafür sorgen, dass die zur Verfügung gestellten elektrischen Betriebsmittel nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden. Im Schadensfall können die Konsequenzen ohne einer vorhandenen Prüfung verheerend sein.
Wie oft müssen elektrische Geräte überprüft werden?
Laut Elektroschutzverordnung (ESV 2012) liegen die Zeitabstände von wiederkehrenden Prüfungen grundsätzlich bei fünf Jahren.
Die maximalen Zeitabstände von Prüfungen werden durch die ESV wie folgt vorgegeben:
zehn Jahre in Bereichen ohne außergewöhnlicher Beanspruchung, z.B.: Büros, Handelsbetrieben,
drei Jahre bei außergewöhnlicher Beanspruchung, z.B.: Werkstätten, Küchen, Ex-Bereichen
ein Jahr auf Baustellen
sechs Monate bei Untertagebauarbeiten und im Untertagebergbau
Kontakt
Lassen Sie uns helfen!
Für Fragen und alle weiteren Infos sind wir gerne für Sie erreichbar. Wir beraten Sie kompetent zu Ihrem bevorstehenden Projekt.